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KfW – Wohnraum modernisieren
Über die KfW – Bank kann man nicht nur Bauvorhaben oder den Kauf einer Immobilie
günstig finanzieren, sondern auch Darlehensprogramme für die Modernisierung von Häusern
oder einer Wohnung beantragen. Besonders gefördert werden hierbei Maßnahmen, die der
Senkung des Energieverbrauchs dienen. Eine solche Förderung beantragen kann jeder, der in
selbst genutzte oder in vermietete Gebäude investieren möchte. Dies können Privatpersonen,
Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Landkreise, sonstige
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Gefördert werden
Modernisierungen und Instandsetzung von Wohngebäuden, Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.
Nicht unter diese Förderung fallen Ferien- und Wochenendhäuser. Die Förderung der KfW
besteht aus einem langfristigen und zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren.
Die tilgungsfreien Jahren können hierbei zwei Jahre bei einer Laufzeit zwischen vier und zehn
Jahren, drei tilgungsfreien Jahren bei einer Laufzeit von elf bis 20 Jahren und fünf
tilgungsfreien Jahren bei einer Laufzeit von 21 bis 30 Jahren betragen. Der Zinssatz wird auf
fünf oder auch auf zehn Jahre festgeschrieben. Die Zinsen werden während der tilgungsfreien
Jahren vierteljährlich auf den tatsächlich genutzten Kreditbetrag berechnet. Der Vorteil dieser
Förderung ist, dass das Vorhaben bis zu 100 Prozent gefördert werden kann. Allerdings gibt
es hierbei Höchstgrenzen, die bei Standard-Modernisierungen bei 100.000 Euro, bei ÖKO-
PLUS Maßnahmen bei 50.000 Euro je Wohneinheit und bei einem Rückbau bei 125 Euro pro
Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche liegen. Die Laufzeit eines Kredite liegt bei
mindestens vier und höchstens 30 Jahren. Ist der Kredit durch die KfW genehmigt, muss er
innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Kreditraten werden in vierteljährlichen
Raten an die KfW zurückgezahlt. Während der ersten Zinsbindungsfrist ist eine
außerplanmäßige Tilgung ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich.