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KfW – Wohnraum modernisieren

Über die KfW – Bank kann man nicht nur Bauvorhaben oder den Kauf einer Immobilie günstig finanzieren, sondern auch Darlehensprogramme für die Modernisierung von Häusern oder einer Wohnung beantragen. Besonders gefördert werden hierbei Maßnahmen, die der Senkung des Energieverbrauchs dienen. Eine solche Förderung beantragen kann jeder, der in selbst genutzte oder in vermietete Gebäude investieren möchte. Dies können Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Landkreise, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Gefördert werden Modernisierungen und Instandsetzung von Wohngebäuden, Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht unter diese Förderung fallen Ferien- und Wochenendhäuser. Die Förderung der KfW besteht aus einem langfristigen und zinsgünstigen Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren. Die tilgungsfreien Jahren können hierbei zwei Jahre bei einer Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren, drei tilgungsfreien Jahren bei einer Laufzeit von elf bis 20 Jahren und fünf tilgungsfreien Jahren bei einer Laufzeit von 21 bis 30 Jahren betragen. Der Zinssatz wird auf fünf oder auch auf zehn Jahre festgeschrieben. Die Zinsen werden während der tilgungsfreien Jahren vierteljährlich auf den tatsächlich genutzten Kreditbetrag berechnet. Der Vorteil dieser Förderung ist, dass das Vorhaben bis zu 100 Prozent gefördert werden kann. Allerdings gibt es hierbei Höchstgrenzen, die bei Standard-Modernisierungen bei 100.000 Euro, bei ÖKO- PLUS Maßnahmen bei 50.000 Euro je Wohneinheit und bei einem Rückbau bei 125 Euro pro Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche liegen. Die Laufzeit eines Kredite liegt bei mindestens vier und höchstens 30 Jahren. Ist der Kredit durch die KfW genehmigt, muss er innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Kreditraten werden in vierteljährlichen Raten an die KfW zurückgezahlt. Während der ersten Zinsbindungsfrist ist eine außerplanmäßige Tilgung ohne zusätzliche Kosten jederzeit möglich.